Bundesamt für Ernährungssicherheit
p.A. AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
1220 Wien, Spargelfeldstrasse 191
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist der AGES zugeordnet und hat sich nach § 6 Abs 5 GESG bei der Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben der der AGES zu Gebote stehenden Mittel zu bedienen.
Gesellschafter der AGES:
Republik Österreich
Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Ernährungssicherheit:
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Geschäftsführende Direktorin des Bundesamtes:
Mag. Josefine Sinkovits
Tel. international: +43 5 0555 32350
E-mail: baes@baes.gv.at
Bundesamt für Ernährungssicherheit:
DVR: 0014541
Bank: BAWAG P.S.K. AG
IBAN: AT85 6000 0000 9605 1513
BIC: BAWAATWW
Hinweis auf Amtssprache
Gemäß Art 8 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes ist die deutsche Sprache, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik Österreich. Es ist dies die Sprache, derer sich die Organe der Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung sowohl im Verkehr untereinander als auch im amtlichen Verkehr mit anderen Menschen zu bedienen haben. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Übersetzung der Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit.
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Rechtsgrundlagen
Die hier aufgelisteten Rechtsgrundlagen dürfen nicht als abschließend verstanden werden. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, das der Bundeskanzler im Rahmen des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) herauszugeben hat (www.ris.bka.gv.at). Die hier zum Download zur Verfügung gestellten konsolidierten Fassungen dienen nur der Information.
Europäische Rechtsvorschriften können Sie unter eur-lex.europa.eu/de/index.htm aufrufen. EUR-LEX kann nicht gewährleisten, dass die online abrufbaren Fassungen eines Dokuments genau der amtlichen Fassung entsprechen. Nur die in der Papierausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der Rechtsakte der Europäischen Union ist verbindlich.
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